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Das wäre an sich gar nicht so ein Problem, wenn die christlichen Kirchen in Deutschland nicht so riesige Träger von. Daseinsvorsorge wären, die eigentlich der Staat übernehmen müsste.
Doch, auch dann wären Ausnahmen von der Religionsfreiheit für das Arbeitsrecht hochproblematisch.
Wieso wenn alle Stellen nur mit der eigentlichen Kircharbeit im engsten Sinne zu tun haben?
Was hat das mit Religion zu tun? Inwiefern ist ein bestimmtes Glaubensbekenntnis relevant für diese Arbeit?
Im Übrigen ist auch die Kirche selber inzwischen davon ab:
Ja nix, die Diakonie ist ja Teil der Daseinsvorsorge die ich in meinem ersten Kommentar angesprochen habe 🙄
Das worauf sich die Kirche zurückgezogen hat ist doch das was ich sage, mit dem Unterschied das ich finde dass sich das Handeln der Kirche grundsätzlich auf Tätigkeiten beschränken sollte für die Kirchenmitgliedschaft erforderlich und wichtig ist.
Ich habe ein bisschen das Gefühl dass du mich nicht verstehen willst.
Klar, weil die eigenen Worte ja auch absolut eindeutigund unmissverständlich sind 🙄
Man kann deinen ersten Kommentar auch so interpretieren, dass du sagen willst, ein kirchliches Arbeitsrecht, dass Bewerber*innen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit ablehnen darf, wäre weniger problematisch wenn der Anteil kirchlich getragener Daseinsvorsorge geringer und der staatlich getragene Anteil höher wäre als jetzt.
Ich habe deinen ersten Kommentar jedenfalls nicht gelesen als "dass die Kirche als Arbeitgeberin Bewerber*innen außerhalb religiöser Arbeiten wegen der Religionszugehörigkeit ablehnen darf, ist ein grundsätzliches Problem."
Wird sie doch, der grossteil der gelder bei christlich getragenen krankenhaeusern etc kommt doch nicht von den kirchen. Von denen kommt vielleicht mal das gehalt fuer die hausnonnen oder sowas, aber die gehaelter von lehrern etc werden von uns allen bezahlt :)