this post was submitted on 23 Oct 2025
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founded 1 year ago
MODERATORS
 

Dürfen Arbeitgeber eine Bewerberin ablehnen, weil sie konfessionslos ist? Oder ist das Diskriminierung? Darüber hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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[–] CyberEgg@discuss.tchncs.de 3 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (1 children)

Hintergrund war der Fall einer Sozialpädagogin aus Berlin, die sich 2012 auf eine von der evangelischen Diakonie ausgeschriebene Referentenstelle beworben hatte. Bei dem befristeten Job ging es um die Mitarbeit an einem Bericht von Nichtregierungsorganisationen zur deutschen Umsetzung der Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen.

Was hat das mit Religion zu tun? Inwiefern ist ein bestimmtes Glaubensbekenntnis relevant für diese Arbeit?

Im Übrigen ist auch die Kirche selber inzwischen davon ab:

Die generelle Voraussetzung einer evangelischen Kirchenmitgliedschaft sei Anfang 2024 aus der sogenannten Mitarbeitsrichtlinie der Kirche gestrichen worden. Sie sei seitdem nur noch Voraussetzung, wenn sie für die Stelle "erforderlich und wichtig" sei.

[–] daw@feddit.org 1 points 1 week ago (1 children)

Ja nix, die Diakonie ist ja Teil der Daseinsvorsorge die ich in meinem ersten Kommentar angesprochen habe 🙄

Das worauf sich die Kirche zurückgezogen hat ist doch das was ich sage, mit dem Unterschied das ich finde dass sich das Handeln der Kirche grundsätzlich auf Tätigkeiten beschränken sollte für die Kirchenmitgliedschaft erforderlich und wichtig ist.

Ich habe ein bisschen das Gefühl dass du mich nicht verstehen willst.

[–] CyberEgg@discuss.tchncs.de 1 points 1 week ago

Ich habe ein bisschen das Gefühl dass du mich nicht verstehen willst.

Klar, weil die eigenen Worte ja auch absolut eindeutigund unmissverständlich sind 🙄

Man kann deinen ersten Kommentar auch so interpretieren, dass du sagen willst, ein kirchliches Arbeitsrecht, dass Bewerber*innen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit ablehnen darf, wäre weniger problematisch wenn der Anteil kirchlich getragener Daseinsvorsorge geringer und der staatlich getragene Anteil höher wäre als jetzt.
Ich habe deinen ersten Kommentar jedenfalls nicht gelesen als "dass die Kirche als Arbeitgeberin Bewerber*innen außerhalb religiöser Arbeiten wegen der Religionszugehörigkeit ablehnen darf, ist ein grundsätzliches Problem."