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Warum? Liebe Journalisten: Wenn ihr schon Meinungen in den Raum werft, dann untermauert sie oder bleibt bei den Fakten.
In anderen Artikeln wird die Immunität im Amt als Begründung angeführt.
Das gehört aber IMHO schon in den Artikel denn, zwischen "Wird nicht ermittelt werden weil komplett unschuldig" und "Wird nicht ermittelt weil weil es verhindert wird" wäre ja schon ein Unterschied.
Ja. Wäre vermutlich guter Journalismus das explizit auzuschreiben.
Immunität kann man auf Antrag aufheben, aber so weit wird es gar nicht kommen. Das Verfahren wird in der Regel lange vorher eingestellt.
Exakt.
Die Frage ist auch, warum man dann einen Artikel über eine Anzeigestellung schreibt, die man selbst für wenig aussichtsreich hält. Natürlich wird dem Bundeskanzler da nichts passieren, aber dann kann man sich auch die Berichterstattung über einen PR-Stunt von Ortsvereinen anderer Parteien sparen.
Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Das Verfahren wird dann auf Geheiß des Justizministeriums eingestellt. Wie eigentlich fast immer, wenn jemand hochrangige Politiker anzeigt.
Das ist schon bisschen wild mit den Weisungen. Wie passt das zur Gewaltenteilung, wenn die Judikative von der Legislative angewiesen werden kann?
Funfact: tut es nicht. Dafür wird Deutschland auch international kritisiert.
Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen deshalb z.B. auch keine Europäischen Haftbefehle ausstellen sagt der EuGH https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig
Wir dürften heute nicht mal mehr EU Mitglied werden - für neue Mitglieder ist das nämlich Muss Kriterium.
*Exekutive
Die Ministerien setzen die Gesetze in die Tat um (vgl. Englisch "to execute an order"). Die Legislative macht die Gesetze (vgl. legal oder Legalisierung).
Aber gehören die Staatsanwälte nicht zur richtenden Gewalt? Oder sind dort nur die Richter gemeint?
Vielleicht habe ich mich etwas schlecht ausgedrückt, daher nochmal von vorne:
Die Exekutive in Form des Bundesministerium für Justiz, kann die Staatsanwaltschaft, die Teil der Judicative ist, anweisen eine potentiell strafbare Handlung nicht weiter zu verfolgen. D.h. die Justiz ist an dieser Stelle nicht frei.
Wie an anderer Stelle schon geschrieben, ist das problematisch.
Aha, ich hatte die Idealform der Gewaltenteilung vor Augen. Danke für die Erklärung.
Mal von den anderen unten genannten weiteren Faktoren abgesehen dürfte die Aussage definitiv von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.
@Donaldist @einkorn
Wohl kaum.
Merz ist ja kein unbeteiligter Passant. Er ist Akteur!
Und er hat das Stadtbild als Grund für die Zurückweisungen genannt (die nach der Meinung so gut wie aller Verfassungsrechtler auch verfassungswidrig sind)